Beim jüngsten Besuch des Präsidiums des Bundesverbandes Lebenswelt Heim in der Sektion VI des BMSAGPK konnten in einem konstruktiven und wertschätzenden Gespräch mit Sektionschefin DDr.in Meinhild Hausreither und Abteilungsleiterin Mag.a Irene Hager-Ruhs wichtige Themen wie das Heimaufenthaltsgesetz, der Transfer von Gesundheitsdaten, Fragen zur Novelle des GuKG und zur Nostrifizierung von Personal aus Drittstaaten diskutiert werden.
Das Heimaufenthaltsgesetz, das in seiner Intention und Bedeutung für Menschen in institutionellen Betreuungssettings wichtig und richtig ist, sollte einer validen Evaluierung unterzogen werden. Das Anliegen wird grundsätzlich begrüßt. Die Themenführerschaft und die Fragen der Finanzierung liegen allerdings nicht im Sozialministerium.
Im gesamten Bereich der Gesundheitstelematik wie auch des GuKG wird seitens des Ministeriums immer eine möglichst breite wie auch praxisorientierte Diskussion und Weiterentwicklung angestrebt. Das ist aber nur möglich, wenn auch die Länder der Einladung zur Beteiligung an diesen Prozessen wie zur Nominierung von Expertinnen und Experten aus dem täglichen Betreuungskontexten durchgängig nachkommen würden. Legistische Qualität ist eben nur eine Seite der Medaille. Die Sicherheit in der Anwendung und Umsetzung die andere und das bedingt einen breiten Diskussionsprozess, denn der Unterschied zwischen Praxis und Theorie ist bekanntlich in der Praxis größer als in der Theorie.
Zu Fragen der Nostrifizierung wurden wir darüber informiert, dass gerade in Bezug auf die Deutschkenntnisse die Anforderungen für Gesundheitsberufe höher bewertet werden müssen, da es hier wirklich um durchgängiges Verstehen dessen geht, was angeordnet und umgesetzt werden soll. Eine weitere Problematik liegt auch darin, dass immer wieder gefälschte Zeugnisse und Zertifikate auftauchen, die einer vertieften rechtlichen Prüfung nicht standhalten und gerade deshalb auch zur Sicherheit der Bertreuten wie auch Beschäftigten genauer unter die Lupe zu nehmen sind.
Verständigt haben wir uns abschließend auch darauf, bei den oben angeführten Themen aber auch andern für die stationäre Langzeitbetreuung wichtigen Fragen direkt miteinander in den Austausch zu gehen und über den Bundesverband Experten und Expertinnen in Arbeitsgruppen hineinzumelden. Das bedeutet im Klartext, dass wir aus dieser Einladung zur Mitarbeit auch eine Eigenverantwortung zur Beteiligung ableiten müssen, die Tür ist offen.