Aktuelle Verordnungen und Richtlinien der EU

Erwachsenenschutzgesetz-Begutachtungsentwurf - ErwSchG

Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung - PA-PFA-AV
PA-PFA-AV

Gesundheitsberuferegistergesetz - GBRG
GBRG

Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 2016 - GuKG-Novelle 2016
GuKG-Novelle

Bundespflegegeldgesetz - BPGG
BPGG

Heimaufenthaltsgesetz - HeimAufG

Zur Implementierung des Heimaufenthaltsgesetzes - Effekte von Rechtsschutz auf die Kultur der Pflege
Veronika Hofinger, Reinhard Kreissl, Christa Pelikan, Arno Pilgram
Studie aus Mitteln des Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend
Wien, im Juli 2007

Vorsorgevollmacht

Formular Vorsorgevollmacht

Heimvertragsgesetz und Musterheimvertrag

Durch das Heimvertragsgesetz wurde das Konsumentenschutzgesetz um neue Bestimmungen zum Schutz der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen erweitert. Die Neuregelungen traten am 1.7.2004 in Kraft. Hier steht auch ein Musterheimvertrag zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen: www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Alltag/Themen/Gesundheit/Heimvertrag

Sozialbetreuungsberufe
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe
Anhang 1
Anhang 2

Nadelstichverordnung
Inhalt

Bundesgesetzblatt zum Freiwilligengesetz
(herausgegeben am 27. März 2012)
BGBLA-2012

Weißbuch der Europäischen Union
Weißbuch der EU zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Homepages der Landesregierungen

Informationen über die gesetzlichen Regelungen im Sozialbereich, in den Sozialhilfegesetzen, etc. finden Sie auch auf folgenden Homepages der Landesregierungen:

 

Vorarlberg www.vorarlberg.at
Tirol  www.tirol.gv.at
Salzburg www.salzburg.gv.at
Kärnten www.ktn.gv.at
Steiermark www.verwaltung.steiermark.at
Oberösterreich www.ooe.gv.at
Niederösterreich www.noe.gv.at
Wien www.wien.gv.at
Burgenland www.burgenland.at


 
 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.